Besuchen Sie uns bei: Facebook Logo

TÜV Eintragung

750,00 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten
auf Lager
Lieferzeit: 0 Tage
Art.Nr.: 415


  • Produktbeschreibung

    Liebe VW BUS Freunde,

    wir tragen beim TÜV nur noch Umbauten welche von uns stammen ein !
    Oder wenn Sie die Teile bei uns gekauft haben ! Selbstumbauten mit anderen Komponenten
    tragen wir nicht ein.
    Also nur noch nach unserem Gutachten  und mit unseren Teilen ausgeführte Umbauten.
    Die Umbauten müssen genau wie im Gutachten und wie von uns vorgegeben ausgeführt sein.
    TÜV Termine vergeben wir jetzt nur noch 2 x in der Woche und nur vormittags.
    Daher rechtzeitig den Termin mit uns abstimmen,denn mehr als 2 Fahrzeuge per Termin ist uns
    nicht mehr möglich.

    Die AU bitte unbedingt vor dem Termin erledigen,diese darf dann nicht älter als 14 Tage sein.
    In der AU-Bescheinigung muß der Motorkennbuchstabe des Umbau vermerkt sein.
    Die erforderlichen Auflagen wie : Reifen mit der Höchstgeschwindigkeit bis 160 km/h Bremsanlage ab Bj. 86 muß i.O. sein,Auspuffanlage und Rohre müssen dicht sein, der erforderliche Luftfilter , KAT usw muß verbaut sein  (keine Selbstumbauten ) Kabel sauber verlegt , befestigt und isoliert,Schweißarbeiten ordentlich. Das Getriebe muß bei den meißten Umbauten das 3 H oder ASS sein. Andere bitte erfragen.

     Wenn das alles stimmt führen wir Ihren Bus beim TÜV vor,sollte aus irgendwelchen Gründen die Eintragung scheitern (der TÜV Ing. hat das letzte Wort) können wir nur anbieten das ganze nach Fehlerbeseitigung noch mal vorzustellen.  Bei dem Syncro bekommen wir beim 2 E /TDI  AUDI nur EURO 1 eingetragen, da ein kürzeres Getriebe verbaut ist.     **
    Bei dem Audi 5 E bekommen wir seid dem 1.2.2011 nur noch EURO 1 eingetragen.
    Beim LKW/ DOKA ist EURO 1 nicht mehr vorgesehen, dort lassen wir eintragen :
    FAHRZEUG ENTSPRICHT NACHRÜSTLINIE ZU § 47.3 Nr. 4 STVZO
    Somit kann die grüne Plakette zugeteilt werden. das ist halt so bei den LKW,da wurde
    einfach EURO 1 vergessen.
     

    Es können keine Ansprüche wegen Reisekosten, Ausfallzeit o.änl. abgeleitet werden, auch wenn der Prüfer eine andere Schadstoffklassen-Einstufung vornehmen sollte als vorgesehen.**
    ( Da andauernd neueste Verordnungen rauskommen)

    Die TÜV Gebühr für eine Motoreintragung müssen auch direkt vor Ort beim Tüv bezahlt werden,
    aktuell ca. EUR 210 zuzüglich unserem Aufwand / Gutachten / Wartezeit  EUR 750,00 
    Diese Beträge werden auch bei nicht bestandener Vorführung vor Ort fällig,**
    die evtl. Nachuntersuchung kostet dann nur noch die Nachprüfungsgebühren des TÜV.

    Für andere Eintragungen, wie Räder,Spoiler berechnen wir unseren Aufwand nach Zeit und Absprache.